Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Anwendungsbereich
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Die im Folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Verträge, die zwischen dem EDV Service Jena und dem jeweiligen Vertragspartner (Kunden) geschlossen werden.
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Gleichsam gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle Folgegeschäfte zwischen dem EDV Service Jena mit dem jeweiligen Vertragspartner, so dass ein erneutes Aushandeln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erfolgt.
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Es gelten lediglich die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EDV Service Jena. Sofern die Kundschaft eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen vorhält, gelten diese nur, wenn sie mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EDV Service Jena übereinstimmen. Abweichende bzw. ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kundschaft und Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von EDV Service Jena schriftlich bestätigt werden.
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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Kunden (Verbraucher und Unternehmer) gleichermaßen gültig, solange und soweit jeweils keine speziellen Regelungen für Verbraucher und Unternehmer getroffen wurden.
I a. Leistungsspektrum und Vertragsarten
Das Leistungsspektrum vom EDV Service Jena umfasst Serviceleistungen am Computer, insbesondere:
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Reparatur ,Datensicherung ,Datenwiederherstellung ,Neuinstallation von Windows ,Hard- und Softwareinstallation ,Installation und Einrichtung Ihres Internetzugangs (Analog, ISDN, DSL), Installation/Konfiguration von Computerperipherie (Drucker, Scanner...) ,Sicherheitsscheck Ihres WLAN's bzw. Ihres Internetzugangs, Einrichtung und Wartung von Netzwerken (Kabel oder WLAN),
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Einrichten von E-Mail Adressen und E-Mail Konten, Sonstige Arbeiten je nach Ihren Wünschen
Weiterhin umfasst das Leistungsspektrum von EDV Service Jena diverse Wartungsarbeiten, insbesondere:
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Viren und Spyware entfernen (mit aktuellsten Scannern), Datensicherungen (auf CD/DVD oder Festplatte), Durchführung von Sicherheitsupdates, Defragmentierung Ihrer Festplatten, Wiederherstellung verloren gegangener Daten*, Softwareaktualisierungen, Treiberaktualisierung, Funktionstest von angeschlossener Peripherie, Optimieren Ihres Betriebssystems, Deinstallation von nicht mehr benötigter Software
*Die erfolgreiche Wiederherstellung verloren gegangener Daten kann nicht garantiert werden.
Auch zum Leistungsspektrum vom EDV Service Jena gehören Beratungsleistungen, so insbesondere:
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individuelle Kaufberatung für Computer, Zubehör und Peripheriegeräte, Aufrüstungsmöglichkeiten Ihrer vorhandenen Hardware, Netzwerke und Heimnetzwerke
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Zusätzlich gehören zum Leistungsspektrum von EDV Service Jena die Beschaffung von Computern und allen sonstigen Geräten aus dem Computerbereich sowie die Beschaffung von Software und Zubehör.
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Je nach Wunsch bzw. nach der Art und Weise und nach dem Zweck der Tätigkeit bzw. der Beauftragung werden entweder Dienstleistungsverträge bzw. Werkverträge, Werklieferungsverträge bzw. Kaufverträge bzw. sonstige Verträge geschlossen.
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Betreffend der Durchführung von Reparaturen erfolgt regelmäßig keine Erfolgsgarantie hinsichtlich dessen, daß der Defekt beseitigt werden kann. Insoweit handelt es bei Reparaturtätigkeiten in der Regel um Dienstverträge. Sollte der Kunde eine Erfolgsgarantie wünschen, obliegt es dem EDV Service Jena, dem zu entsprechen oder diese abzulehnen.
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Bei der Beschaffung eines Computers oder anderer Sachen für den Kunden, die nicht verändert werden, handelt es sich um einen Kaufvertrag.
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Sofern EDV Service Jena einen Computer nach den Wünschen des Kunden individuell aus einzelnen Komponententeilen zusammenbaut, handelt es sich um einen Werklieferungsvertrag.
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Weitere Vertragsarten sind möglich und abhängig von den Kundenwünschen.
II. Zustandekommen des Vertrages
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Die Angaben von EDV Service Jena auf der Homepage von EDV Service Jena stellen selbst keine Angebote dar. Sie stellen lediglich Aufforderungen an die Kunden dar, ihrerseits jeweils ein Angebot an EDV Service Jena abzugeben (invitatio ad offerendum).
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Ein Vertragsschluß aufgrund der Angaben der Homepage von EDV Service Jena zwischen EDV Service Jena und dem Kunden kommt somit erst mit einer ausdrücklichen Annahmeerklärung des Angebots des Kunden durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch eine mündliche Zusage vom EDV Service Jena zustande.
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Erst mit der Bestellung / der Auftragserteilung wird durch den Kunden verbindlich erklärt, dass er einen Vertrag abschließen möchte. Die Bestellung / Auftragserteilung durch den Kunden ist ein verbindliches Angebot.
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EDV Service Jena ist sodann berechtigt, das vom Kunden abgegebene Vertragsangebot anzunehmen oder abzulehnen. Erhält der Kunde innerhalb von drei Tagen nach Abgabe des Angebots keine schriftliche Auftragsbestätigung oder keine mündliche Zusage, gilt das Angebot des Kunden als abgelehnt. Eine dahingehende Verpflichtung zur Annahme von Angeboten der Kunden durch EDV Service Jena besteht demnach nicht.
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Sofern der Vertrag durch die Verwendung eines Fernkommunikationsmittels geschlossen wird, gelten dafür auch die besonderen gesetzlichen Regelungen.
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Der Vertrag kann auch direkt am Telefon geschlossen werden. In dem Falle erfolgt der Vertragsschluss direkt am Telefon. Nach erfolgtem Vertragsschluss erhält der Kunde unverzüglich eine schriftliche Auftragsbestätigung, sofern er dies wünscht.
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Darüber hinaus kann der Vertrag auch auf allen anderen möglichen Wegen geschlossen werden, insbesondere beim Kunden zu Hause. Der Kunde erhält auch in diesen Fällen des Vertragsschlusses eine schriftliche Auftragsbestätigung mit der Angabe der relevanten Vertragsbedingungen, sofern er dies wünscht.
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Im Falle eines Dienstvertrages gilt für den Kunden:
Der Kunde verlangt ausdrücklich und stimmt gleichzeitig zu, dass EDV Service Jena mit der in Auftrag gegebenen Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Ein mögliches Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erfüllung des Vertrages bzw. bei Eingreifen der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.
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Widerrufsrecht für Verbraucher
Der Kunde, der Verbraucher ist, hat ein Widerrufsrecht, soweit ein solches nach dem Gesetz vorliegt und nicht ausgeschlossen ist. Die genauen Bedingungen ergeben sich aus der aufgeführten Widerrufsbelehrung und den diesbezüglichen Angaben.
III. Kostenvoranschlag
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Sofern es der Kunde wünscht, wird diesem im Vorfeld des Vertragsschlusses ein Kostenvoranschlag erstellt.
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Die erstellten Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, dass EDV Service Jena schriftlich bestätigt, dass der erstellte Kostenvoranschlag verbindlich ist.
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Wird in angemessener Frist vom Kunden nach Erstellung des Kostenvoranschlages kein Auftrag erteilt, braucht der betreffende Gegenstand nicht mehr in den Ausgangszustand zurückversetzt werden. Die Kosten für die Rückversetzung in den Ausgangszustand trägt der Kunde.
IV. Preise
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Soweit nichts anderes geregelt ist, bestimmt sich der Preis nach der entsprechenden Vereinbarung zwischen den Parteien. Insoweit können Pauschalpreise vereinbart werden. Wurde keine individuelle Preisvereinbarung getroffen, beträgt der Preis für die reine Arbeitsleistung 15€ pro angefangene 15 Minuten. Materialkosten und Fahrtkosten werden extra berechnet.
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Die vom Kunden zu tragenden Anfahrtskosten sind abhängig von der Entfernung ab Lobeda Ost, Musäusring 43 (Sitz des Unternehmers) und betragen insgesamt einfach für Jena & Umgebung:
bis 20 km | 10 € |
über 20 km - 40 km | 20 € |
über 40 km - 70 km | 35 € |
über 70 km - 120 km | 50 € |
über 120 km | auf Anfrage |
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Alle genannten Preise verstehen sich inkl. 19% gesetzlicher Umsatzsteuer.
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Sofern der Kunde bei EDV Service Jena einen Hausbesuch bestellt hat, muss er die angefallenen Anfahrtskosten auch dann tragen, wenn es schließlich zu keinem Vertragsschluss gekommen ist oder wenn der Vertrag unwirksam bzw. nichtig wurde, soweit EDV Service Jena für das Nichtzustandekommen bzw. für die Unwirksamkeit des Vertrages kein Verschulden trifft.
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Bei berechtigter Sachmängelhaftung trägt der EDV Service Jena die Anfahrtskosten.
V. Rechnung und Zahlungsbedingungen
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Der Kunde erhält von EDV Service Jena nach erfolgter Tätigkeit und/oder Lieferung eine Rechnung.
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Der Rechnungsbetrag ist 14 Tage nach Rechnungseingang beim Kunden ohne jeden Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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Leistet der Kunde auf eine Mahnung von EDV Service Jena nicht, die nach Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt der Kunde durch die Mahnung in Verzug.
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Kommt der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, hat er ab Verzugszeitpunkt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu bezahlen (für Verbraucher 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, für Unternehmer 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz), soweit EDV Service Jena keinen höheren Schaden nachweist.
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Eventuelle Aufrechnungen durch den Kunden mit einer Gegenforderung sind nur möglich, wenn die Gegenforderung unbestritten und/oder rechtskräftig festgestellt wurde und/oder entscheidungsreif ist.
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EDV Service Jena kann dem Kunden bei Notwendigkeit vor Vertragsschluß auch Ratenzahlung im Rahmen einer Ratenzahlungsvereinbarung einräumen, wobei dies im Ermessen vom EDV Service Jena liegt.
VI. Haftung
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EDV Service Jena haftet nach den gesetzlichen Vorschriften - insbesondere über die Sachmängelgewährleistung bzw. Sachmängelhaftung, soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist.
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Bei Schäden, welche sich aus der Mangelhaftigkeit Liefergegenstandes ergeben, haftet EDV Service Jena auch für seine Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungseinschränkung greift jedoch nicht bei garantierten Beschaffenheitsvereinbarungen und für Schäden an Leben und/ oder am Körper und/oder an der Gesundheit.
VII. Datenschutz und Datensicherheit
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EDV Service Jena sichert zu, mit den Daten des Kunden entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften umzugehen und sämtliche Daten des Kunden sorgsam zu verwenden.
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Der Kunde ist verpflichtet, vor einer Reparatur bzw. vor einer Neuinstallation bzw. vor sonstigen Arbeiten relevante Daten entsprechend zu sichern und vor Datenverlust zu schützen. Sofern dies der Kunde unterläßt, haftet der EDV Service Jena nicht für Schäden bzw. für sonstige Beeinträchtigungen aufgrund eines so entstandenen Datenverlustes.
VIII. Eigentumsvorbehalt
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EDV Service Jena behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache / an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung vor.
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Der Kunde hat den EDV Service Jena sofort zu informieren, wenn Maßnahmen Dritter oder anderweitige Ereignisse die Rechte von EDV Service Jena insoweit gefährden. So hat der Kunde im Falle der Pfändung oder Beschlagnahme der Sache / der Sachen den Dritten auf das Eigentum von EDV Service Jena hinzuweisen. Der Kunde hat EDV Service Jena von solchen Maßnahmen oder Ereignissen sofort zu benachrichtigen. Im Falle der durch eine Nichtbenachrichtigung entstehende Kosten sind vom Kunden zu ersetzen.
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Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist der Kunde berechtigt, die gelieferte Sache/ die gelieferten Sachen im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern, er tritt dem EDV Service Jena jedoch bereits jetzt alle Forderungen in voller Höhe ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. EDV Service Jena ist somit zur Einziehung dieser Forderungen nach deren Abtretung ermächtigt. Diese Einziehungsermächtigung kann nur dann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde erfüllt seine Zahlungsverpflichtungen insbesondere dann nicht ordnungsgemäß, wenn Zahlungen in Höhe von 10 % der aus der Vertragsbeziehung geschuldeten Beträge nicht rechtzeitig geleistet werden und der Kunde trotz schriftlicher Aufforderung die Leistung nicht innerhalb von fünf Werktagen erbringt.
IX. Gerichtsstand
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Sofern der Kunde Verbraucher ist, regelt sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.
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Sofern der Kunde Unternehmer bzw. juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist das Gericht zuständig, das für den Hauptsitz von EDV Service Jena zuständig ist. EDV Service Jena ist jedoch auch berechtigt, am Ort der Niederlassung des Unternehmers, des Sitzes der juristischen Person oder des Sitzes der Behörde zu klagen.
X. Abschlussbestimmungen
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Sofern eine Bestimmung oder einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam bzw. nichtig ist (sind), so wird dadurch die Gültigkeit der anderen Regelungen selbst nicht berührt.
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Sofern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Umstand nicht speziell bzw. nicht abschließend geregelt wurde, gelten ansonsten die gesetzlichen Regelungen.